PLATZREGELN
1. Aus ist jenseits von weißen Pfählen
oder Zäunen, welche den Platz begrenzen.
2. Boden in Ausbesserung ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle
oder aufgesprühte weiße Linien. Es muß
Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden.
3. Durch Pfähle markierte Anpflanzungen sind unbewegliche
Hemmnisse. Es muß Erleichterung nach Regel
24-2 in Anspruch genommen werden.
4. Wege mit Oberflächen aus Sand, Schotter oder Holzhäcksel
sind unbewegliche Hemmnisse. Es darf Erleichterung
nach Regel 24-2 in Anspruch genommen werden.
5. Entfernungsmarkierungen (Thujas, einschl. Gießring)
sind unbewegliche Hemmnisse. Es muß Erleichterung
nach Regel 24-2 in Anspruch genommen werden.
6. Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse. Es darf Erleichterung
nach Regel 24-1 in Anspruch genommen werden.
Strafe für den Verstoß gegen eine Platzregel:
Zählspiel: 2 Schläge, Lochspiel: Lochverlust
Entfernungsmarkierungen
200m, 150 m und 100 m Abstände bis Greenanfang sind durch
Pfähle markiert.
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