PLATZREGELN

1. Aus ist jenseits von weißen Pfählen oder Zäunen, welche den Platz begrenzen.

2. Boden in Ausbesserung ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle oder aufgesprühte weiße Linien. Es muß Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden.

3. Durch Pfähle markierte Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse.
Es muß Erleichterung nach Regel 24-2 in Anspruch genommen werden.

4. Wege mit Oberflächen aus Sand, Schotter oder Holzhäcksel sind unbewegliche Hemmnisse. Es darf Erleichterung nach Regel 24-2 in Anspruch genommen werden.

5. Entfernungsmarkierungen (Thujas, einschl. Gießring) sind unbewegliche Hemmnisse.
Es muß Erleichterung nach Regel 24-2 in Anspruch genommen werden.

6. Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse. Es darf Erleichterung nach Regel 24-1 in Anspruch genommen werden.

Strafe für den Verstoß gegen eine Platzregel: Zählspiel: 2 Schläge, Lochspiel: Lochverlust

Entfernungsmarkierungen
200m, 150 m und 100 m Abstände bis Greenanfang sind durch Pfähle markiert.

 


 

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