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Aus ist jenseits von weißen Pfählen oder Zäunen, welche den Platz begrenzen.
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Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
- a.) Boden in Ausbesserung ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle und/oder durch aufgesprühte weiße Linien. Es muss Erleichterung
nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
b.) Frisch verlegte Soden und neu eingesäte Flächen sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung. Es muss Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch
genommen werden.
c.)
Durch Pfähle markierte Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse. Es muss Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
d .) Entfernungsmarkierungen sind unbewegliche Hemmnisse. Es muss Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
e.) Wege mit Oberflächen aus Sand, Schotter oder Holzhackschnitzel sind
unbewegliche Hemmnisse. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
Strafe für den Verstoß gegen eine Platzregel: Zählspiel: 2 Schläge, Lochspiel: Lochverlust
Entfernungsmarkierungen
200 m, 150 m und 100 m Abstände bis Green-Anfang sind durch Pfähle markiert.